Kommunikation
SALES-EXPERTS haben langjährige Erfahrungen in der Weiterbildung und im Training von Fach- und Führungskräften, sowie in der Beratung von Vertriebsorganisationen. Der Kunde möchte diese Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zur Optimierung seiner Absatzorganisation nutzen und beauftragt SALES-EXPERTS daher mit den in der Auftragsspezifikation genannten Beratungsleistungen. SALES-EXPERTS erstellen auf Wunsch nach Auftragserteilung einen Arbeitsplan, in welchem jeder Programmpunkt nach Inhalt und Umfang genau beschrieben wird. Die Dauer der einzelnen Leistungen ist vom Umfang der Arbeiten abhängig. Der Arbeitsplan bestimmt die Reihenfolge der Leistungen. SALES-EXPERTS werden dem Kunden auf Wunsch den jeweiligen Stand der Vorbereitungen mitteilen und von diesem umgehend über jede Entscheidung informiert, welche die Beratungsleistungen berühren können. Widerspricht eine Entscheidung des Kunden den vertraglich fixierten Zielen, können SALES-EXPERTS nach Rücksprache mit dem Kunden ihre Leistungen einstellen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind zu vergüten. SALES-EXPERTS erbringen Ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dritten gegenüber wahren sie ausschließlich die Interessen des Kunden. Um optimale Beratungsleistungen erbringen zu können, sorgt der Kunde für angemessene Arbeitsbedingungen, wie z. B. geeignete Arbeits- und Schulungsräume, und – sofern erforderlich – geeignete technische Hilfsmittel (Büromaterial, Flipchart, Projektoren etc.) SALES-EXPERTS garantieren absolute Verschwiegenheit über alle in Ausführung ihrer Beratungsleistungen erlangten Informationen. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter von SALES-EXPERTS nicht abzuwerben. SALES-EXPERTS erhalten ein Honorar als Vergütung für die Leistungen, welches sofort nach Durchführung der Leistungen fällig wird. Die Höhe des Honorars ist in der Auftragsspezifikation geregelt. Mit der Vertragsunterzeichnung beginnt die Vorbereitung. Bei einem Rücktritt vom Vertrag sind alle bereits entstandenen Aufwendungen sowie 50% des reinen Beratungs-/Seminarhonorars sofort fällig. Für Terminverschiebungen kürzer als 4 Wochen vor Beratungs-/Seminarbeginn kann eine Entschädigung in Höhe von 25% des Seminarhonorars erhoben werden. Für Tätigkeiten am Wochenende sowie an Feiertagen fällt ein Zuschlag von 20% an. Die im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen entstehenden Aufwendungen (Übernachtungs- und Reisekosten) trägt der Kunde, wobei Einigkeit darüber besteht, dass jeweils das Transportmittel zu wählen ist, mit dem der Einsatzort am schnellsten erreicht wird. SALES-EXPERTS garantieren dem Kunden, den einmal eingesetzten Berater für die Abwicklung der gesamten Beratung zur Verfügung zu stellen und für den Fall von dessen Verhinderung einen Ersatz mit aktuellem Informationsstand über das Beratungsobjekt zu stellen. SALES-EXPERTS haften unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig von ihren Mitarbeitern in Ausführung der Leistungen verursachten Schäden. Im Übrigen haften sie für von ihren Mitarbeitern schuldhaft verursachten Schäden bis maximal in Höhe der gesamten Auftragssumme. Weitere und darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mit diesen Vereinbarungen verlieren frühere vertragliche Regelungen ihre Gültigkeit. Berching, den 01.01.2012 SALES-EXPERTS Hermann Raschick
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Vereinbarungen der Geschäftspartner SALES-EXPERTS haben langjährige Erfahrungen in der Weiterbildung und im Training von Fach- und Führungskräften, sowie in der Beratung von Vertriebsorganisationen. Der Kunde möchte diese Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zur Optimierung seiner Absatzorganisation nutzen und beauftragt SALES- EXPERTS daher mit den in der Auftragsspezifikation genannten Beratungsleistungen. SALES-EXPERTS erstellen auf Wunsch nach Auftragserteilung einen Arbeitsplan, in welchem jeder Programmpunkt nach Inhalt und Umfang genau beschrieben wird. Die Dauer der einzelnen Leistungen ist vom Umfang der Arbeiten abhängig. Der Arbeitsplan bestimmt die Reihenfolge der Leistungen. SALES-EXPERTS werden dem Kunden auf Wunsch den jeweiligen Stand der Vorbereitungen mitteilen und von diesem umgehend über jede Entscheidung informiert, welche die Beratungsleistungen berühren können. Widerspricht eine Entscheidung des Kunden den vertraglich fixierten Zielen, können SALES-EXPERTS nach Rücksprache mit dem Kunden ihre Leistungen einstellen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind zu vergüten. SALES-EXPERTS erbringen Ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dritten gegenüber wahren sie ausschließlich die Interessen des Kunden. Um optimale Beratungsleistungen erbringen zu können, sorgt der Kunde für angemessene Arbeitsbedingungen, wie z. B. geeignete Arbeits- und Schulungsräume, und – sofern erforderlich – geeignete technische Hilfsmittel (Büromaterial, Flipchart, Projektoren etc.) SALES-EXPERTS garantieren absolute Verschwiegenheit über alle in Ausführung ihrer Beratungsleistungen erlangten Informationen. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter von SALES-EXPERTS nicht abzuwerben. SALES-EXPERTS erhalten ein Honorar als Vergütung für die Leistungen, welches sofort nach Durchführung der Leistungen fällig wird. Die Höhe des Honorars ist in der Auftragsspezifikation geregelt. Mit der Vertragsunterzeichnung beginnt die Vorbereitung. Bei einem Rücktritt vom Vertrag sind alle bereits entstandenen Aufwendungen sowie 50% des reinen Beratungs- /Seminarhonorars sofort fällig. Für Terminverschiebungen kürzer als 4 Wochen vor Beratungs-/Seminarbeginn kann eine Entschädigung in Höhe von 25% des Seminarhonorars erhoben werden. Für Tätigkeiten am Wochenende sowie an Feiertagen fällt ein Zuschlag von 20% an. Die im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen entstehenden Aufwendungen (Übernachtungs- und Reisekosten) trägt der Kunde, wobei Einigkeit darüber besteht, dass jeweils das Transportmittel zu wählen ist, mit dem der Einsatzort am schnellsten erreicht wird. SALES-EXPERTS garantieren dem Kunden, den einmal eingesetzten Berater für die Abwicklung der gesamten Beratung zur Verfügung zu stellen und für den Fall von dessen Verhinderung einen Ersatz mit aktuellem Informationsstand über das Beratungsobjekt zu stellen. SALES-EXPERTS haften unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig von ihren Mitarbeitern in Ausführung der Leistungen verursachten Schäden. Im Übrigen haften sie für von ihren Mitarbeitern schuldhaft verursachten Schäden bis maximal in Höhe der gesamten Auftragssumme. Weitere und darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mit diesen Vereinbarungen verlieren frühere vertragliche Regelungen ihre Gültigkeit. Berching, den 01.01.2012 SALES-EXPERTS Hermann Raschick
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